Regeln

VERORDNUNG
Diese Regelung ist im Dorf ausgestellt und im Internet. Mit dem Betreten der Anlage Rosapineta Sud akzeptieren Sie die korrekte Einhaltung der Vorschriften. Die Nichterfüllung, sei es auch nur eines Punktes, kann zum Ausschluss oder zur strafrechtlichen Verfolgung des Täters führen. Der “Kunde” ist der Besitzer einer Wohneinheit; ein “Besucher” oder “Gast” ist jeder, der regelmaessig die Anlage, die „Direktion“ oder am „Empfang“ betritt oder durchquert, welche zum Besitz der Anlage gehören.

ZUGANG – KONTROLLE

Zugang zu dem Dorf ist nur Personen und Fahrzeugen erlaubt, die von der Direktion/Empfang autorisiert wurden. Gäste und Besucher müssen ihre Ausweise hinterlegen zur Registrierung lt. Gemeinschaftsgesetz, und ein Identifikationsarmband tragen, welches, um die Überprüfung zu erleichtern, immer sichtbar sein sollte. Das Fahrzeug muss mit dem Autopass ausgestattet sein, welcher jederzeit gut sichtbar sein muss. Die Zugänge zur Anlage und den Pools werden durch Magnetkarten geregelt. Ohne Identifikationsarmband ist es absolut verboten, den Zugang ins Dorf zu erhalten, dort zu verweilen oder die Dienste und Einrichtungen zu genießen.

ANKUNFT – ABREISE

Die Übergabe der Schlüssel, bei Ankunft ist von 17:00 bis 20:00 Uhr und ist kontextuell bei Begleichung der Miete.

Die Wohneinheit muss unaufschiebbar vor 10 Uhr am Samstag oder am zuletzt gemieteten Tag geräumt werden, andernfalls ist die Direktion berechtigt, die Wohneinheit zu räumen und zusätzlich den Betrag für einen Tag Anmietung dem Säumigen zu belasten (€ 50,00) ohne Gewähr. Die Kaution wird nach Prüfung erstattet, abzüglich eventueller Zusatzkosten. Der Gast muss die Unterkunft sauber und ordentlich, vor allem Bad und Küche verlassen oder 35,00 € für die Endreinigung bezahlen.

RESERVIERUNG – VERMIETUNG – BEWOHNEN

Der Restbetrag der Miete wird bei Ankunft zusammen mit der Zahlung einer Kaution von € 50,00 beglichen. Im Mietpreis inbegriffen: 10% Mehrwertsteuer, Strom, Wasser, Gas, Klimaanlage, TV, Internet-Point, 1 Sonnenschirm und 2 Liegestühle am Strand, passend zur Anzahl der gemieteten Wohneinheit, Benutzung des Schwimmbads, Whirlpool und Fitness-Club, Animation für Erwachsene und Kinder, 1 Autostellplatz, Gartenmöbel, Geschirr, Küchenutensilien und 1 Decke pro Bett; Benutzung der Spielplätze für Beach-Volleyball, Beach-Soccer, Pingpong. Die Wohneinheit wird bis 14:00 Uhr des Folgetages zur Verfügung gestellt, der Kunde muss allerdings im Falle einer Verspätung Bescheid geben, ansonsten kann die Direktion die Wohneinheit weiter vermieten, es bleibt die Pflicht des Kunden, die Kosten in Höhe der ersten Mietwoche zzgl. eines Bußgeldes von Euro 50,00 zu erstatten. Stornierungen müssen per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Wenn die Stornierung 30 Tage vor Anreise eingeht, wird die Anzahlung abzüglich
€ 50,00 e zurückerstattet. Wenn die Annullierung in einem Zeitraum von weniger als 30 Tagen vor Anreise eingeht, trägt der Kunde die Last in Höhe der Miete der ersten Woche. Es ist strengstens verboten, die zulässige Höchstzahl von Personen pro Wohneinheit zu überschreiten. Falls das Überwachungspersonal nicht deklarierte Personen finden sollte, wird der Kunde den Aufenthalt für diese bezahlen müssen und zwar vom Tag der eigenen Ankunft.

Minderjährige sind nur unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie von Erwachsenen die gesamte Zeit ihres Aufenthaltes begleitet werden. Die Buchung bestimmt den Typ der Wohneinheit und die Dauer des Aufenthaltes. Die Bitte nach Zuteilung besonderer Nummern der Wohneinheiten ist nicht bindend für die Direktion, auch nach Erhalt der Anzahlung und der Zusendung der Reservierungsbestätigung, dennoch sind wir stets bemüht, höchste Flexibilität und Entgegenkommen hinsichtlich der Kundenwünsche zu erfüllen. Es bleibt der Direktion vorbehalten:
a)- Besuchern den Eintritt zu gewähren. Im Falle eines Besuches muss dieser einen Personalausweis vorweisen, nur zu Fuß die Anlage begehen und sich nicht länger als 1 Stunde aufzuhalten. Andernfalls muss ein Tageseintritt gezahlt werden, und die Anlage in jedem Fall spätestens um 23:00 Uhr verlassen werden. Aufgrund des Gesetzes zur Privatsphäre kann die Direktion keine Auskünfte über die Gäste erteilen: Diese selbst sind dafür zuständig, Gaste anzukündigen und sie in der Direktion abzuholen. Samstags und an Feiertagen sind keine kostenlose Besuche erlaubt.
b)- Gäste n Tageseintritt zu gewähren (Einritt von 9:00 bis 23:00 Uhr, ohne Übernachtung) und Gästen auf Zeit (die 1 oder 2 Nächte bleiben).
c) Eintrittsgenehmigungen wenn notwendig zu widerrufen.

FAHRZEUGE – PARKPLATZ – ZIRKULATION

Es ist nur ein Fahrzeug pro Wohneinheit zugelassen, in welchem der Parkausweis immer gut sichtbar ausgestellt sein und welches auf dem zugewiesenen Parkplatz abgestellt werden muss (Mobilheime und Wohnungen) oder in der Nähe des gemieteten Bungalows. Der Zugang eines zweiten Fahrzeugs ist nur gegen Bezahlung möglich und muss von der Direktion genehmigt werden, je nach Verfügbarkeit freier Parkplätze und dürfen nur exakt dort geparkt werden, wo man mitgeteilt bekommt. Fahrzeuge ohne Parkausweis zahlen € 15,00 pro Tag. Es ist ausdrücklich verboten, Motorräder oder ähnliche Fahrzeuge in der Anlage zu fahren. Diese müssen am Eingang der Anlage geparkt werden oder aber von Hand geschoben werden bis zur Wohneinheit, innerhalb der Anlage gilt ein Parkverbot. Die Hoechstgeschwindigkeit ist 10 km pro Stunde und alle Fahrzeuge (Fahrräder, Roller etc. inklusive) müssen immer die Regeln der Straßenverkehrsordnung befolgen.

STRAND – SCHWIMMBAD

Der Strandzugang sowie die Nutzung von entsprechendem Gerät setzt die Einhaltung der von Rechtswegen vorgesehenen und vom zuständigen Strandpersonal angegebenen Regeln und Uhrzeiten voraus. Insbesondere ist es strengstens verboten, gefährliche oder unsichere Gerätschaften in der Zone zwischen Strandlinie und dem Rand der Gerätschaften zu installieren oder stehen zu lassen, der freie Zugang für Personen sowie für Rettungs- und Servicefahrzeuge muss immer gewährleistet sein. Wenn die roten Flaggen gehisst sind, ist es verboten, zu baden. Es ist weiterhin verboten zu baden, wenn das Meer stark in Bewegung ist, während Gewittern, nachts, ebenso wie in den Abschnitten für die Motorboote. Verboten ist auch das Überschreiten der Sicherheitsabgrenzungen. Der zugeteilte Sonnenschirm entspricht der Nummer der Wohneinheit und es sind zwei Liegestühle im Preis inklusive. Die nicht genehmigte Nutzung von mitgebrachter Strandgerätschaft, welche zu mieten wäre (Strandliegen, Paddelboote etc.) hat die Rechnungsstellung des doppelten Betrags der normalen Miete zur Folge. Es ist keinerlei Entschädigung vorgesehen für bezahlte Strafen bei Nichtbeachtung des vom öffentlichen Recht vorgesehenen Badeverbotes. Der Zugang zu den Schwimmbädern sowie deren Nutzung unterliegt den vorgesehenen Regeln und Uhrzeiten, die aushängen, sowie den Anordnungen des Badepersonals. Es ist vorgeschrieben, durch die mit Wasser gefüllten Fußwaschvorrichtungen zu laufen, zu duschen und eine Badehaube zu tragen, bevor man das Schwimmbad betritt. Insbesondere ist es verboten, zu rennen, sich ins Wasser fallen zu lassen sowie zu schubsen. Sonnenschirme sowie Liegen sind zur freien Benutzung; allerdings ist es verboten, diese mit Handtüchern oder anderen Gegenständen länger als 30 Minuten zu belegen, ohne selbst anwesend zu sein. Im gegenteiligen Fall werden diese ohne Übernahme jeglicher Verantwortung entfernt. Der Bademeister ist befugt, die Zuwiderhandelnden von der Schmimmbadzone zu entfernen. Es ist der Direktion vorbehalten, die Schwimmbäder aus hygienischen oder wartungstechnischen Gründen zu schließen, ohne Schadenersatz leisten zu müssen.

SPORT- UND FREIZEITAKTIVITAETEN

Die Teilnahme an Sport- und Freizeitaktivitäten, sowie die Nutzung der entsprechenden Geräte, auch bei Teilnahme des Animationsteams, sind dem Gast freigestellt, die Direktion haftet nicht für eventuelle Schäden an Personen oder Dingen als Folge der genannten Aktivitäten.
Die Gäste sind verantwortlich für Minderjährige, die ihnen zugehörig sind. Sie sind wahrend der verschiedenen Aktivitäten (z. B. Mini Club) für sie verantwortlich, ebenso bei Nutzung der Geräte (z. B. auf dem Spielplatz, Schwimmbad), die Direktion haftet für keinerlei Schaden und übernimmt keinerlei Verantwortung.

TIERE – UMWELT

Grundsätzlich sind Tiere nicht erlaubt. Ausnahmen, die auf Anfrage genehmigt wurden, und zwar nur zulässig in den Bungalows, müssen geimpft sein und immer unter strengster Kontrolle durch den Besitzer geführt werden, der für Sach- oder Personenschäden haften. Sie dürfen nicht mit an den Strand genommen werden, ebenso wenig durch die Ferienanlage, sie dürfen nicht stören, andernfalls wird die Direktion sich vorbehalten, den Besitzer zu bitten, sich eine andere Bleibe zu suchen außerhalb der Ferienanlage und auf den Aufenthalt ohne jegliches Recht auf Schadensersatz zu verzichten. In den Mobilheimen gilt absolutes Verbot für Tiere.
Für Tiere, die nicht vorher bei der Direktion angemeldet wurde und von dieser akzeptiert wurde, zahlen die Besitzer nicht nur € 30,00 pro Tag vom Ankunftstag an gerechnet, sondern diese werden umgehend von der Anlage entfernt, notfalls durch Anzeige und Eingreifen der öffentlichen Ordnung.
Montags, mittwochs und freitags wird eine Antimückenbehandlung durchgeführt mit speziellen Mitteln, die allerdings unschädlich für Menschen, Tiere und Gegenstände sind.
Die Ferienanlage verfügt über mehrere Müllentsorgungszonen. Die Gäste sind dazu angehalten, den Müll entsprechend zu entsorgen, den Angaben auf den Behältern folgend (Plastik, Papier, Glas, Batterien, Medikamente, Trocken- und Restmüll). Insbesondere ist es verboten, den Müll jeglicher Art, einfach stehen zu lassen, umweltverschmutzende Substanzen in die Erde oder in die Kanalisation zu befördern oder aber große und behindernde Gegenstände in das Bad oder Waschbecken zu tun.
Die Direktion vertritt und wendet eine persönliche Umweltpolitik an, die in erster Linie darauf zielt, die Sicherheit der Gäste zu gewährleisten und daher den Verbrauch der natürlichen Ressourcen (Wasser und Strom) zu erhalten sowie der Umweltverschmutzung und der Verschmutzung des Grundwassers vorzubeugen: Die Mitarbeit der Gäste ist daher unerlässlich.

REGELN DES ZUSAMMENLEBENS – VERBOTE

Die Ruhezeiten von 23:00 bis 7:00 und von 13:30 bis 15:30 Uhr müssen strikt eingehalten werden. Insbesondere ist es verboten, Radio, Fernseher und sonstige geräuschvolle Geräte zu benutzen, die generell immer leise gehalten werden sollten.
Es ist verboten:
Während der Ruhezeiten laute Aktivitäten oder Spiele zu unternehmen, Fußball zu spielen oder störende Sportarten außerhalb der zugelassenen Plätze zu praktizieren; jegliche Geräusche sind zu vermeiden (Betrunkene werden sofort aus der Anlage entfernt); Feuer im Freien oder am Strand anzuzünden (die Benutzung von Grill und Grillkohle ist erlaubt, ohne allerdings Nachbarn zu belästigen, ebenso wenig Dinge oder Häuser zu beschädigen; nicht die Geräte der Wohneinheiten dabei in unangemessener Weise benutzen; die Bepflanzung zu beschädigen (Pflanzen, Blumen und Beete); sowie Dinge zu installieren, die dem Dekor der Ferienanlage nicht entsprechen.

Die Direktion behält sich vor:
Personen, Fahrzeuge und Tiere der Ferienanlage zu verweisen, die nicht vorher genehmigt wurden, und bezieht sich hierbei auf den rechtlich geregelten Hausfriedensbruch; ebenso diejenigen rechtlich zu verfolgen, die auch nur gegen einen Punkt der Regeln verstoßen sollten, Schaden oder Störung innerhalb der Anlage verursachen oder aber auch Geräte oder Fahrzeuge bis zur Abreise in Verwahrung zu behalten sowie vorgesehene Bußgelder für nicht autorisierte kostenpflichtige Gerätschaften zu berechnen.

DATENSCHUTZ – RC – SONSTIGES

Unter Bezugnahme des Datenschutzrechts, falls nicht ausdrücklich genehmigt, wird die Direktion keinerlei Informationen über die Gäste der Anlage preisgeben.
Die Direktion übernimmt keine telefonische Informationsweitergabe, außer in dringenden Ausnahmefällen, in denen sich der Gast selbst darum kümmert, seine Korrespondenz in der Rezeption abzuholen.
Die Direktion übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die durch andere Gäste verursacht werden, ebenso wenig wie für Fälle von höherer Gewalt oder Naturgewalt, in jedem Fall außerhalb ihrer Verantwortung wie für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung oder andere notwendige Reparaturen.
Jeder Gast ist verantwortlich für seine eigenen Wertgegenstände und kann die Direktion nicht für Verlust oder Diebstahl innerhalb der Anlage verantwortlich machen und Entschädigung verlangen.
In den Zeiten des Saisonbeginns sowie des Saisonendes kann es sein, dass einige Aktivitäten nur in reduzierter Form oder gar nicht zur Verfügung stehen.

Diese Regelung kann ausschließlich von nach Ermessen der Direktion geändert werden.

Aus Datenschutz gründen sowie zum Zwecke der Ruhe und des gegenseitigen Respekts werden alle Gäste gebeten, mit der Direktion zusammenzuarbeiten.
Das Personal der Anlage ist beauftragt, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und befugt, die Personen und Fahrzeuge zu kontrollieren.

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